Bulir, Eberhard von

 
belegt seit
1501
Beruf
Domherr, Rat
GND-Explorer
1390841812

Wirken

Lebensorte

Gladenbach

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Domherr zu St. Viktor bei Mainz und Pastor zu Gladenbach wird [1501] von Landgraf Wilhelm II. als Rat und Diener an- und zugleich in seinen besonderen Schutz aufgenommen. Er soll ihm getreulich raten und dienen, verschwiegen sein und bei Ausübung seiner Geschäfte samt seinen Knechten sicheres Geleit haben, wie das schon zu Zeiten des † Landgraf Wilhelm III. gewesen ist. Er erhält wie die anderen Räte jährliche Hofkleidung1.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bulir, Eberhard von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19272_bulir-eberhard-von> (aufgerufen am 23.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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