Bicker, Klaus
Andere Namen
Weitere Namen
Biecker, Klaus
Beker, Klaus
Wirken
Lebensorte
Groß-Gerau
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
[Wundarzt]1 zu [Groß-]Gerau erhält 1489 Juli 29 wegen seiner bisherigen treuen Dienste folgende Verschreibung auf Lebenszeit: Freiheit von Beede und Diensten, 12 fl. jährlich, 8 MI. Korn, 20 MI. Hafer Mainzer Maßes, 2 gleyde Heu, die ihm der Darmstädter Landschreiber liefern soll. Dafür soll sich Klaus reisig und beritten halten und dem Landgrafen, seinem Haus- und Hofgesinde und den landgräflichen Amtleuten auf landgräfliche Kost und Futter mit seiner Kunst dienen, wo er dazu hinberufen wird, keinen besonderen Lohn dafür fordern, sondern sich mit dieser Verschreibung begnügen. Reisigen Schaden wird ihm der Landgraf ersetzen2. 1493 Dezember 15 quittiert Bicker dem gen. Landschreiber über 12 fl. Dienstgeld und 2 Säue3. 1498 März 20 bekundet Landgraf Wilhelm III., daß er seinem Diener Klaus Bicker zu Gerau früher Geld, Korn und anderes lebenslänglich verschrieben habe, nun aber, nachdem Bicker des Holzförsteramtes entsetzt sei, ihm die jährliche Rente um 6 MI. Korn vermehrt und ihm gestattet habe, 8 Schweine in den Gerauer Wald zu treiben4. 1504 ist Klaus Bicker Wundarzt Landgraf Wilhelms II. in der Pfälzer Fehde auf dem Zuge gegen Kaub5. 1505 Dezember 9 zahlt ihm der Rüsselsheimer Kellner im Namen Landgraf Wilhelms II. als Jahressold: 17 fl. in Gold, 14 MI. Korn, 20 MI. Hafer6 und 1514 Dezember 26 dasselbe Dienstgeld, 2 Wagen Heu, 2 Hofkleider und die Eckernmast für 8 Schweine7.
[Wundarzt]1 zu [Groß-]Gerau erhält 1489 Juli 29 wegen seiner bisherigen treuen Dienste folgende Verschreibung auf Lebenszeit: Freiheit von Beede und Diensten, 12 fl. jährlich, 8 MI. Korn, 20 MI. Hafer Mainzer Maßes, 2 gleyde Heu, die ihm der Darmstädter Landschreiber liefern soll. Dafür soll sich Klaus reisig und beritten halten und dem Landgrafen, seinem Haus- und Hofgesinde und den landgräflichen Amtleuten auf landgräfliche Kost und Futter mit seiner Kunst dienen, wo er dazu hinberufen wird, keinen besonderen Lohn dafür fordern, sondern sich mit dieser Verschreibung begnügen. Reisigen Schaden wird ihm der Landgraf ersetzen2. 1493 Dezember 15 quittiert Bicker dem gen. Landschreiber über 12 fl. Dienstgeld und 2 Säue3. 1498 März 20 bekundet Landgraf Wilhelm III., daß er seinem Diener Klaus Bicker zu Gerau früher Geld, Korn und anderes lebenslänglich verschrieben habe, nun aber, nachdem Bicker des Holzförsteramtes entsetzt sei, ihm die jährliche Rente um 6 MI. Korn vermehrt und ihm gestattet habe, 8 Schweine in den Gerauer Wald zu treiben4. 1504 ist Klaus Bicker Wundarzt Landgraf Wilhelms II. in der Pfälzer Fehde auf dem Zuge gegen Kaub5. 1505 Dezember 9 zahlt ihm der Rüsselsheimer Kellner im Namen Landgraf Wilhelms II. als Jahressold: 17 fl. in Gold, 14 MI. Korn, 20 MI. Hafer6 und 1514 Dezember 26 dasselbe Dienstgeld, 2 Wagen Heu, 2 Hofkleider und die Eckernmast für 8 Schweine7.
Nachweise
Fußnoten
- Diese Berufsangabe aus dem Inhaltsverzeichnis von Kopiar 131 (1510/14). ↑
- Urkk., Bestallungen – Kopiar 131 Nr. 36 mit der Bemerkung: thot. ↑
- Rechn. I, Darmstadt Landschreiber (37a/5 Bel.). ↑
- StA Darmstadt, Hausarchiv, Urkk. – Kopiar 15 Nr. 124. ↑
- Rechn. I, Hohenstein (66/22 Bl. 7). ↑
- Rechn. I, Rüsselsheim (94/7 Bel.). ↑
- Ebd. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bicker, Klaus“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/19044_bicker-klaus> (aufgerufen am 12.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/19044