Mark-Grabe: an dem Marckgraben
Beleg
Standard-Flurname
Mark-Grabe
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1723
Quelle
Fürstliches Archiv Braunfels, Urkunden A, Schubl. 5, Nr. 72.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.
Südhessisches Flurnamenbuch
Grabe
Vermutlich zum FamN Grabe.
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht
Hessischer Flurnamenatlas
Mark
Karte 1
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mark-Grabe: an dem Marckgraben (Daubhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/62841_an-dem-marckgraben> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/62841