Bach-Hof-Wald: VOR BACHHOFS WALD [vor bachops wald]

Rezenter Beleg aus Gaudernbach  
Gemeinde
Weilburg
Landkreis
Limburg-Weilburg
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bach-Hof-Wald

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bach

Zu ahd. bah, mhd. bach st. M. F. ‚Bach‘. Mit Bach wird in der Regel der Hauptwasserlauf einer Gemarkung bezeichnet. - In Bachhans liegt ein PN vor, wobei der erste Namenteil FamN oder BeiN sein kann (‚der am Bach wohnt‘).

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Wald

Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bereich auch Wäldgen, sowie Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ > /ll/ erscheinen verzeinzelt auch Formen wie Wellchen, so dass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bach

Zu ahd. bah, mhd. bach st. M. F. ‚Bach‘. Mit Bach wird in der Regel der Hauptwasserlauf einer Gemarkung bezeichnet. In Komposita gibt Bach die Lage oder Ausrichtung des Flurstücks an. Bachenmark (Heppenheim) ist offenbar aus schwach flektiertem *bach(en)-mahd1 entstanden.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Wald

Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Sogenannte Waldgassen führen, wie in Einhausen, in den Wald hinein. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bestand auch Wäldgen, sowie im 17. Jh. zweimal Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ /ll/ erscheinen vereinzelt auch Formen wie Wellchen (Igelsbach), sodass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist und - wie in Nieder-Ramstadt - auch Besitz derer von Wallbrunn (s. d.) namengebend sein könnte1.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bach-Hof-Wald: VOR BACHHOFS WALD (Gaudernbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/572264_vor-bachhofs-wald> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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