Kultusangelegenheiten der jüdischen Gemeinden im Amt Langenschwalbach, 1843-1885

HHStAW 231 Nr. 1602  
Laufzeit / Datum
1843-1844, 1872-1885
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Kultusangelegenheiten der jüdischen Gemeinden im Amt Langenschwalbach

Enthält u.a.

  • Ernennung von Kultusvorstehern, Vorstehergehilfen, Synagogenaufsehern und Rechnern
  • Instruktion für die Rechner der Kultusgemeinden des Herzogtums Nassau (ohne Datum)
  • Beschränkung der Dauer des Vorsteheramtes auf sechs Jahre (Erlaß des preußischen Innen- und des Kultusministers), 1867
  • Mitgliederzahlen der Kultusgemeinden des Amtes Langenschwalbach, 1873
  • Unzulässigkeit weiterer Erhebung von Eintrittsgebühren bei neu zugezogenen Juden durch die Kultusgemeinden aufgrund des Reichsgesetzes über die Freizügigkeit, 1874
  • Ernennung des Dr. M. Silberstein zum Bezirksrabbiner als Nachfolger des zurückgetretenen Dr. Süßkind, 1884
  • Beschwerde des Jakob Ackermann aus Kemel über die Weigerung der übrigen Kemeler Juden, die Kultusgemeinde aufzulösen und sich Langenschwalbach anzuschließen, obwohl die jüdische Gemeinde Kemel nur sieben Mitglieder zählt und zum Gottesdienst - zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl - Auswärtige gegen Bezahlung verpflichtet werden müssen, 1872
  • Austritt des Dr. Birnbaum in Langenschwalbach aus der jüdischen Religionsgemeinschaft, 1876
  • Beschwerden von Gemeindemitgliedern über Kultus- und Steuerfragen, verhängte Strafen u.a.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kultusangelegenheiten der jüdischen Gemeinden im Amt Langenschwalbach, 1843-1885“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/870_kultusangelegenheiten-der-juedischen-gemeinden-im-amt-langenschwalbach-1843-1885> (aufgerufen am 25.11.2025)

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