Ablehnung einer Supplik zweier Juden aus Einartshausen um eine Handelseraubnis außerhalb von Einartshausen an Sonntagen

HStAD F 24 C Nr. 137/8 (4)  
Laufzeit / Datum
1764
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Abschlägige Bescheidung einer Supplik der beiden aus Merzhausen gebürtigen Einartshäuser Juden Gebr. Löw Wolf und Mayer Wolf, die um das Recht gebeten haben, an Sonntagen ihren Handelsgeschäften außerhalb Einartshausen nachgehen zu dürfen.

Enthält

  • Dekret der Regierung Rödelheim von 1764 Juni 26 mit undatierter Supplik der beiden Juden

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ablehnung einer Supplik zweier Juden aus Einartshausen um eine Handelseraubnis außerhalb von Einartshausen an Sonntagen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8593_ablehnung-einer-supplik-zweier-juden-aus-einartshausen-um-eine-handelseraubnis-ausserhalb-von-einartshausen-an-sonntagen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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