Ablehnung einer Supplik zweier Juden aus Einartshausen um eine Handelseraubnis außerhalb von Einartshausen an Sonntagen
Stückangaben
Regest
Abschlägige Bescheidung einer Supplik der beiden aus Merzhausen gebürtigen Einartshäuser Juden Gebr. Löw Wolf und Mayer Wolf, die um das Recht gebeten haben, an Sonntagen ihren Handelsgeschäften außerhalb Einartshausen nachgehen zu dürfen.
Enthält
- Dekret der Regierung Rödelheim von 1764 Juni 26 mit undatierter Supplik der beiden Juden
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ablehnung einer Supplik zweier Juden aus Einartshausen um eine Handelseraubnis außerhalb von Einartshausen an Sonntagen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8593_ablehnung-einer-supplik-zweier-juden-aus-einartshausen-um-eine-handelseraubnis-ausserhalb-von-einartshausen-an-sonntagen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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