Verordnung der kurmainzischen Landesregierung über den Erwerb landwirtschaftlicher Güter durch Juden
Stückangaben
Regest
Erlass einer Verordnung durch die kurmainzische Landesregierung zu Mainz zur Erläuterung der Ordnung von 1784 September 27 über den Erwerb landwirtschaftlicher Güter durch Juden. Diese sollen diese nur zu ihrem Eigenbedarf bewirtschaften könnten, nicht aber berechtigt sein, ganze Bauerngüter aufzukaufen und zerstückelt weiter zu veräußern.
Enthält
- 2 Abschriften der Verordnung von 1785 Juni 16
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
- ∟ L Juden
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Sachbegriffe
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung der kurmainzischen Landesregierung über den Erwerb landwirtschaftlicher Güter durch Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8528_verordnung-der-kurmainzischen-landesregierung-ueber-den-erwerb-landwirtschaftlicher-gueter-durch-juden> (aufgerufen am 27.11.2025)
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