Verordnung der kurmainzischen Landesregierung über den Erwerb landwirtschaftlicher Güter durch Juden

HStAD E 3 E Nr. 3/4; C 4 Nr. 22/1 Bl. 99  
Laufzeit / Datum
1785
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlass einer Verordnung durch die kurmainzische Landesregierung zu Mainz zur Erläuterung der Ordnung von 1784 September 27 über den Erwerb landwirtschaftlicher Güter durch Juden. Diese sollen diese nur zu ihrem Eigenbedarf bewirtschaften könnten, nicht aber berechtigt sein, ganze Bauerngüter aufzukaufen und zerstückelt weiter zu veräußern.

Enthält

  • 2 Abschriften der Verordnung von 1785 Juni 16

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verordnung der kurmainzischen Landesregierung über den Erwerb landwirtschaftlicher Güter durch Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8528_verordnung-der-kurmainzischen-landesregierung-ueber-den-erwerb-landwirtschaftlicher-gueter-durch-juden> (aufgerufen am 27.11.2025)

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