Anweisung der Regierung Gießen zur Überprüfung der Wareneinfuhr durch u.a. holländischer Handelsjuden wegen Gelbfieber

HStAD E 3 A Nr. 75/48  
Laufzeit / Datum
1805
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Anweisung ("Publicandum") der Regierung Gießen, dass darauf geachtet und nachgewiesen werden muss, dass die Einfuhr von Waren nur aus Gebieten erlaubt ist, die frei von Gelbfieber sind, nachdem festgestellt wurde, dass böhmische Kaufleute und holländische Handelsjuden aus batavischen Häfen Waren einführen.

Enthält

  • zwei Druckausfertigungen der Verordnung von 1805 April 23

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Anweisung der Regierung Gießen zur Überprüfung der Wareneinfuhr durch u.a. holländischer Handelsjuden wegen Gelbfieber“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8484_anweisung-der-regierung-giessen-zur-ueberpruefung-der-wareneinfuhr-durch-u-a-hollaendischer-handelsjuden-wegen-gelbfieber> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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