Anweisung der Regierung Gießen zur Überprüfung der Wareneinfuhr durch u.a. holländischer Handelsjuden wegen Gelbfieber
Stückangaben
Regest
Anweisung ("Publicandum") der Regierung Gießen, dass darauf geachtet und nachgewiesen werden muss, dass die Einfuhr von Waren nur aus Gebieten erlaubt ist, die frei von Gelbfieber sind, nachdem festgestellt wurde, dass böhmische Kaufleute und holländische Handelsjuden aus batavischen Häfen Waren einführen.
Enthält
- zwei Druckausfertigungen der Verordnung von 1805 April 23
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Anweisung der Regierung Gießen zur Überprüfung der Wareneinfuhr durch u.a. holländischer Handelsjuden wegen Gelbfieber“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8484_anweisung-der-regierung-giessen-zur-ueberpruefung-der-wareneinfuhr-durch-u-a-hollaendischer-handelsjuden-wegen-gelbfieber> (aufgerufen am 27.11.2025)
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