Reskript Landgraf Ludwigs IX. über die Spezereihandelserlaubnis an Juden bei Entrichtung von Abgaben an die Krämerzunft
Stückangaben
Regest
Reskript Landgraf Ludwigs IX. v. Hessen an die Zentschöffen zu Zwingenberg, die die Krämerzünfte auf dem Lande anweisen sollen, den Juden, die zu ihrem Lebensunterhalt einen Spezereihandel betreiben müssen, diesen gegen die Entrichtung einer Abgabe an die Zunft zu gestatten.
Enthält
- Abschrift eines Reskripts von 1773 Mai 14
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Reskript Landgraf Ludwigs IX. über die Spezereihandelserlaubnis an Juden bei Entrichtung von Abgaben an die Krämerzunft“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8457_reskript-landgraf-ludwigs-ix-ueber-die-spezereihandelserlaubnis-an-juden-bei-entrichtung-von-abgaben-an-die-kraemerzunft> (aufgerufen am 26.11.2025)
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