Hausierverbot der Stadt Lauterbach für auswärtige Krämer und Juden

HStAD F 27 A Nr. 42/78 Bl. 1-1v  
Laufzeit / Datum
1738
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Verbot des Hausierhandels durch auswärtige Krämer und Juden, erlassen durch die Stadt Lauterbach auf Antrag der einheimischen Handelsleute und Krämer.

Enthält

  • Verordnung von Bürgermeister und Rat der Stadt Lauterbach von 1738 November 14

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hausierverbot der Stadt Lauterbach für auswärtige Krämer und Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8423_hausierverbot-der-stadt-lauterbach-fuer-auswaertige-kraemer-und-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

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