Verordnung Landgraf Ernst Ludwigs über ein Verbot an Juden und Krämer, mit Strumpfwirkerhandwerk zu handeln

HStAD R 1 A Nr. 41/39  
Laufzeit / Datum
1710
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlass einer Verordnung durch Landgraf Ernst Ludwig von Hessen über das Verbot an Juden und Krämer, Produkte des Strumpfwirkerhandwerks einzuführen oder zu verkaufen.

Enthält

  • 2 Druckexemplare einer Verordnung von 1710 August 20

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verordnung Landgraf Ernst Ludwigs über ein Verbot an Juden und Krämer, mit Strumpfwirkerhandwerk zu handeln“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8407_verordnung-landgraf-ernst-ludwigs-ueber-ein-verbot-an-juden-und-kraemer-mit-strumpfwirkerhandwerk-zu-handeln> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/8407