Verordnung des Landgrafen über ein Verbot an fürstliche Diener, Besoldungsansprüche im Voraus mit Christen und Juden zu verhandeln

HStAD E 3 A Nr. 5/62  
Laufzeit / Datum
1787
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Verordnung Landgraf Ludwigs IX. v. Hessen, wonach fürstlichen Dienern verboten wird, ihre Ansprüche auf Geld- und Naturalbesoldung im Voraus und mit oft übermäßigem Nachlass auf einen längeren Zeitraum an Christen und Juden verhandeln.

Enthält

  • Verordnung von 1787 Juni 5

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verordnung des Landgrafen über ein Verbot an fürstliche Diener, Besoldungsansprüche im Voraus mit Christen und Juden zu verhandeln“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8367_verordnung-des-landgrafen-ueber-ein-verbot-an-fuerstliche-diener-besoldungsansprueche-im-voraus-mit-christen-und-juden-zu-verhandeln> (aufgerufen am 26.11.2025)

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