Verordnung des Landgrafen über ein Verbot an fürstliche Diener, Besoldungsansprüche im Voraus mit Christen und Juden zu verhandeln
Stückangaben
Regest
Verordnung Landgraf Ludwigs IX. v. Hessen, wonach fürstlichen Dienern verboten wird, ihre Ansprüche auf Geld- und Naturalbesoldung im Voraus und mit oft übermäßigem Nachlass auf einen längeren Zeitraum an Christen und Juden verhandeln.
Enthält
- Verordnung von 1787 Juni 5
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung des Landgrafen über ein Verbot an fürstliche Diener, Besoldungsansprüche im Voraus mit Christen und Juden zu verhandeln“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8367_verordnung-des-landgrafen-ueber-ein-verbot-an-fuerstliche-diener-besoldungsansprueche-im-voraus-mit-christen-und-juden-zu-verhandeln> (aufgerufen am 26.11.2025)
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