Entscheidung der kurmainzischen Regierung über eine Supplik der Mainzer Juden zum Verfahren der Hypothekaufnahme

HStAD C 1 A Nr. 76 Bl. 181v-183v  
Laufzeit / Datum
1768
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Entscheidung der kurmainzischen Regierung in Mainz über eine Supplik der Mainzer Juden - namentlich des Vorgängers Liebmann Oppenheimer, des Wolf Samuel Offenbach, des Seligmann [Nathan] Homburg, des Mayer Ladenburg und des Hertz [Jakob] Reinach - zum Verfahren bei der Aufnahme von Hypotheken.

Enthält

  • Abschrift eines Bucheintrags zu einer Resolution der Regierung Mainz von 1768 März 30/April 10

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Entscheidung der kurmainzischen Regierung über eine Supplik der Mainzer Juden zum Verfahren der Hypothekaufnahme“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8350_entscheidung-der-kurmainzischen-regierung-ueber-eine-supplik-der-mainzer-juden-zum-verfahren-der-hypothekaufnahme> (aufgerufen am 26.11.2025)

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