Policeyverordnung zur Regelung des öffentlichen Lebens in Lindheim, u.a. zur Kontraktordnung zwischen Juden und Christen

HStAD F 23 A Nr. 625/8 Bl. 1-4v (Bl. 3v Nr. 11)  
Laufzeit / Datum
1611
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Baumeister und Ganerben der Ganerbschaft Lindheim erlassen eine Policeyverordnung zur Regelung des öffentlichen Lebens in Lindheim, wonach u.a. bestimmt wird, dass Kontrakte zwischen Juden und Christen nur in Gegenwart des Schultheißen oder eines Zeugen und unter Beurkundung durch den Gerichtsschreiber geschlossen werden sollen.

Enthält

  • Abschrift des Abschieds von 1611 Mai 15

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Policeyverordnung zur Regelung des öffentlichen Lebens in Lindheim, u.a. zur Kontraktordnung zwischen Juden und Christen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8314_policeyverordnung-zur-regelung-des-oeffentlichen-lebens-in-lindheim-u-a-zur-kontraktordnung-zwischen-juden-und-christen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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