Reskript der Regierung Gießen zur Verstärkung der Wachen um das Einschleichen von Viehhändlern, v.a. Juden, zu verhindern
Stückangaben
Regest
Reskript der Regierung Gießen des Inhalts, dass durch Verstärkung der Wachen das Einschleichen von Viehhändlern, besonders Juden aus dem Schwalmgrund und dem Alsfeldischen Land, wo die Hornviehseuche ausgesbrochen ist, verhindert werden soll. Das angetroffene Vieh ist in Gegenwart des Wasenmeisters sofort zu töten und zu verscharren, der Eintreiber festzunehmen und dem Gericht zu übergeben.
Enthält
- Verordnung in Plakatform von 1758 Juni 3
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Reskript der Regierung Gießen zur Verstärkung der Wachen um das Einschleichen von Viehhändlern, v.a. Juden, zu verhindern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8262_reskript-der-regierung-giessen-zur-verstaerkung-der-wachen-um-das-einschleichen-von-viehhaendlern-v-a-juden-zu-verhindern> (aufgerufen am 25.11.2025)
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