Reskript der Regierung Gießen zur Verstärkung der Wachen um das Einschleichen von Viehhändlern, v.a. Juden, zu verhindern

HStAD E 3 A Nr. 64/9  
Laufzeit / Datum
1758
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Reskript der Regierung Gießen des Inhalts, dass durch Verstärkung der Wachen das Einschleichen von Viehhändlern, besonders Juden aus dem Schwalmgrund und dem Alsfeldischen Land, wo die Hornviehseuche ausgesbrochen ist, verhindert werden soll. Das angetroffene Vieh ist in Gegenwart des Wasenmeisters sofort zu töten und zu verscharren, der Eintreiber festzunehmen und dem Gericht zu übergeben.

Enthält

  • Verordnung in Plakatform von 1758 Juni 3

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Reskript der Regierung Gießen zur Verstärkung der Wachen um das Einschleichen von Viehhändlern, v.a. Juden, zu verhindern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8262_reskript-der-regierung-giessen-zur-verstaerkung-der-wachen-um-das-einschleichen-von-viehhaendlern-v-a-juden-zu-verhindern> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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