Erteilung einer Erlaubnis an den Juden Israel Mortge zu Rödelheim, das in Bockenheim erworbene Fleisch in Rödelheim verkaufen zu dürfen
Stückangaben
Regest
Erteilung einer Erlaubnis an den Juden Israel Mortge zu Rödelheim, das in Bockenheim erworbene Fleisch in Rödelheim verkaufen zu dürfen, sowie Verbot an ihn und an Israel Mayer daselbst, auf Klage verschiedener Metzger Rinder zu schlachten.
Enthält u.a.
- Rödelheimer Regierungsprotokolle von 1750 August 25
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Erteilung einer Erlaubnis an den Juden Israel Mortge zu Rödelheim, das in Bockenheim erworbene Fleisch in Rödelheim verkaufen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8258_erteilung-einer-erlaubnis-an-den-juden-israel-mortge-zu-roedelheim-das-in-bockenheim-erworbene-fleisch-in-roedelheim-verkaufen-zu-duerfen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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