Erlass einer landgräflich-hessischen Verordnung über die den Juden erlaubte Fleischmenge zur Schlachtung im Eigenbedarf

HStAD E 3 A Nr. 3/1 (85)  
Laufzeit / Datum
1722
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlass einer landgräflich-hessischen Verordnung (Geheimer Rat), über die den Juden erlaubte Fleischmenge zur Schlachtung im Eigenbedarf und den Verkauf von Hinterteilen des geschlachteten Viehs.

Enthält

  • Abschrift der Verordnung von 1722 August 21

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erlass einer landgräflich-hessischen Verordnung über die den Juden erlaubte Fleischmenge zur Schlachtung im Eigenbedarf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8249_erlass-einer-landgraeflich-hessischen-verordnung-ueber-die-den-juden-erlaubte-fleischmenge-zur-schlachtung-im-eigenbedarf> (aufgerufen am 26.11.2025)

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