Landgräflich-hessische Verordnung zur Regelung des Fleischverkaufs durch Juden vom Land

HStAD C 4 Nr. 281/1 Bl. 370  
Laufzeit / Datum
1704
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass Juden vom Lande ebenso wie christliche Metzger Fleisch in die Stadt bringen und dort verkaufen dürfen, weil die Metzger dort das Fleisch zu teuer anbieten und sich an keine Ordnung binden lassen wollen.

Enthält

  • Bucheintrag, um 1722

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landgräflich-hessische Verordnung zur Regelung des Fleischverkaufs durch Juden vom Land“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8229_landgraeflich-hessische-verordnung-zur-regelung-des-fleischverkaufs-durch-juden-vom-land> (aufgerufen am 27.11.2025)

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