Verordnung der Familie Riedesel zu Eisenbach über die Verkaufsbedingungen von rohen Häuten und Fellwerken für Metzger und Juden

HStAD F 27 A Nr. 22/1 (Verordnung 10)  
Laufzeit / Datum
[1654]
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlass einer Verordnung durch die Familie der Riedesel v. Eisenbach [an die Stadt Lauterbach], wonach Juden und Metzger rohe Häute und Fellwerk vor jedem Verkauf an die Meister des Löberhandwerks zu einem angemessenen Preis anbieten sollen.

Enthält

  • Undatierter, korrigierter Entwurf der Verordnung

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verordnung der Familie Riedesel zu Eisenbach über die Verkaufsbedingungen von rohen Häuten und Fellwerken für Metzger und Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8219_verordnung-der-familie-riedesel-zu-eisenbach-ueber-die-verkaufsbedingungen-von-rohen-haeuten-und-fellwerken-fuer-metzger-und-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/8219