Verordnung der Familie Riedesel zu Eisenbach über die Verkaufsbedingungen von rohen Häuten und Fellwerken für Metzger und Juden
Stückangaben
Regest
Erlass einer Verordnung durch die Familie der Riedesel v. Eisenbach [an die Stadt Lauterbach], wonach Juden und Metzger rohe Häute und Fellwerk vor jedem Verkauf an die Meister des Löberhandwerks zu einem angemessenen Preis anbieten sollen.
Enthält
- Undatierter, korrigierter Entwurf der Verordnung
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung der Familie Riedesel zu Eisenbach über die Verkaufsbedingungen von rohen Häuten und Fellwerken für Metzger und Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8219_verordnung-der-familie-riedesel-zu-eisenbach-ueber-die-verkaufsbedingungen-von-rohen-haeuten-und-fellwerken-fuer-metzger-und-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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