Kurmainzische Anweisung innerjüdische Streitfälle an die zuständigen Rabbiner zu überweisen

HStAD C 1 A Nr. 76 Bl. 218v  
Laufzeit / Datum
1773
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Anweisung der kurmainzischen Regierung an die Beamten des Landes, alle innerjüdischen Streitfälle ("Jud contra Jud"), deren Zuständigkeit den Rabbinern unterliegt, vorbehaltlich der zulässigen Appellationen an den zuständigen Rabbiner zu verweisen und diesem gegebenenfalls Amtshilfe zu leisten.

Enthält

  • Abschrift eines Reskripts von 1773 März 8

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kurmainzische Anweisung innerjüdische Streitfälle an die zuständigen Rabbiner zu überweisen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7144_kurmainzische-anweisung-innerjuedische-streitfaelle-an-die-zustaendigen-rabbiner-zu-ueberweisen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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