Kurmainzische Anweisung innerjüdische Streitfälle an die zuständigen Rabbiner zu überweisen
Stückangaben
Regest
Anweisung der kurmainzischen Regierung an die Beamten des Landes, alle innerjüdischen Streitfälle ("Jud contra Jud"), deren Zuständigkeit den Rabbinern unterliegt, vorbehaltlich der zulässigen Appellationen an den zuständigen Rabbiner zu verweisen und diesem gegebenenfalls Amtshilfe zu leisten.
Enthält
- Abschrift eines Reskripts von 1773 März 8
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kurmainzische Anweisung innerjüdische Streitfälle an die zuständigen Rabbiner zu überweisen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7144_kurmainzische-anweisung-innerjuedische-streitfaelle-an-die-zustaendigen-rabbiner-zu-ueberweisen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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