Reskript des Amts Schotten zur Ausführung einer Verordnung über u.a. die Abweisung von Betteljuden
Stückangaben
Regest
Reskript des Amts Schotten zur Ausführung einer Verordnung von 1804 Dezember 21, wonach zur Verhinderung der Verbreitung des Gelbfiebers die Einfuhr und der Verkauf von Stoff- und Pelzwaren, von Häuten und Ähnlichem verboten sein soll, sofern nicht amtlich bestätigte Atteste vorliegen, dass die angebotenen Waren nicht aus verseuchten Gebieten kommen. Ebenso sind Vagabunden, Betteljuden und Gängler mit lebenden Tieren von den Orten unter Bedeckung abzuweisen.
Enthält
- Reskript von 1805 Februar 26
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Reskript des Amts Schotten zur Ausführung einer Verordnung über u.a. die Abweisung von Betteljuden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7125_reskript-des-amts-schotten-zur-ausfuehrung-einer-verordnung-ueber-u-a-die-abweisung-von-betteljuden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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