Anweisung des kurmainzischen Hofrats, Juden und andere Durchreisende abzuweisen um Ansteckung mit Seuchen aus Polen zu vermeiden
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Regest
Anweisung des kurmainzischen Hofrats an die Ämter, keine fremden Bettler, Juden, Pilger oder herrenloses Gesindel ein- oder durchzulassen bzw. zu beherbergen, dieses vielmehr aus dem Land zu verweisen, damit die Einschleppung gefährlicher, in Polen grassierender Seuchen vermieden werde.
Enthält
- Druck einer Hofratsresolution von 1790 Oktober 5
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Anweisung des kurmainzischen Hofrats, Juden und andere Durchreisende abzuweisen um Ansteckung mit Seuchen aus Polen zu vermeiden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7113_anweisung-des-kurmainzischen-hofrats-juden-und-andere-durchreisende-abzuweisen-um-ansteckung-mit-seuchen-aus-polen-zu-vermeiden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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