Erlass einer Ordnung für die Ganerbschaft Lindheim, unter anderem die Schächtung und den Fleischhandel der Juden betreffend
Stückangaben
Regest
Erlass einer Ordnung der Ganerbschaft Lindheim für die Stadt Lindheim zu verschiedenen Angelegenheiten, besonders über die Verpflichtung zur Bereitstellung von Feuereimern. Betroffen sind 52 Bürger und 10 Juden, namentlich Zeyten, Hettlen, Löw Kesi, Löw Offenbach, Schulin (Schulheim), Liebermann, David, Salmen, Kiefe und Leser, sowie über die Grenzen der Schächtung und des Fleischhandels der Juden.
Enthält
- Abschrift der Ordnung von 1613 September 3
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erlass einer Ordnung für die Ganerbschaft Lindheim, unter anderem die Schächtung und den Fleischhandel der Juden betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7021_erlass-einer-ordnung-fuer-die-ganerbschaft-lindheim-unter-anderem-die-schaechtung-und-den-fleischhandel-der-juden-betreffend> (aufgerufen am 26.11.2025)
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