Landgräfliche Verordnung zur Festsetzung eines nachzuweisenden Geldbetrags von Juden bei ihrer Aufnahme

HStAD E 3 A Nr. 3/1 (5)  
Laufzeit / Datum
1722
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlass einer Verordnung durch Landgraf Ernst Ludwig von Hessen über die Festsetzung des von Juden bei ihrer Aufnahme nachzuweisenden Inferendums und dessen teilweise Hinterlegung bei der Rentkammer.

Enthält

  • Abschrift der Verordnung von 1722 Juli 6

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landgräfliche Verordnung zur Festsetzung eines nachzuweisenden Geldbetrags von Juden bei ihrer Aufnahme“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6603_landgraefliche-verordnung-zur-festsetzung-eines-nachzuweisenden-geldbetrags-von-juden-bei-ihrer-aufnahme> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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