Festlegung der Aufnahmebedingungen und der Steuerleistungen für Juden in Lindheim
HStAD F 23 A Nr. 628/9 Bl. 23-24
Laufzeit / Datum
1679 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Festlegung der Bedingungen für die Schutzaufnahme sowie die Steuerleistung von Juden in der Ganerbschaft Lindheim durch deren Baumeister Johann Konrad v. Rosenbach.
Enthält
- Zusammenstellung der ganerbschaftlichen Monita, Nr. 4 zum Zuzug zweier Judenwitwen, und Nr. 8, zur Weigerung der Judenschaft zu Lindheim, für ihren ledigen Rabbiner ein Schutzgeld zu zahlen, und das Branntweinbrennen mit 6 fl. besteuern zu lassen., mit Marginalresolutionen des v. Rosenbach von 1679 Januar 11
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Festlegung der Aufnahmebedingungen und der Steuerleistungen für Juden in Lindheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6583_festlegung-der-aufnahmebedingungen-und-der-steuerleistungen-fuer-juden-in-lindheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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