Schutzgewährung für zwei Juden in Lindheim
HStAD F 23 A Nr. 628/8 Bl. 3-4
Laufzeit / Datum
1673 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Gewährung des Judenschutzes für die beiden in der Ganerbschaft Lindheim sich aufhaltenden Juden, die nur halbes Schutzgeld entrichten.
Enthält
- Undatiertes Memoriale der Ganerbschaft Lindheim, Punkt 3, mit Marginalresolution Johann Hartmanns v. Rosenbach von 1673 Dezember 4 des Inhalts, dass die Juden "sollen völliges Schutzgeld [zahlen] oder migriren, und noch mehrere angenohmen werden".
Archivangaben
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schutzgewährung für zwei Juden in Lindheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6582_schutzgewaehrung-fuer-zwei-juden-in-lindheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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