Bitte des Jost Keller zu Marköbel um Schutz vor dem dortigen Juden Lowe
Stückangaben
Regest
Jost Keller zu Marköbel klagt den Räten zu Hanau, daß ihn der Marköbeler Jude Lowe acht Tage vor Martini [1579] in Rüdigheim in Reitz Kottens Haus einen Schelm genannt hat. Am vergangenen Montag [Mai 9] auf der Gasse in Marköbel nach seinem Wein befragt, hat Lowe erklärt, er habe ihn noch, Keller wollte ihn nicht saufen, und der Teufel sollte ihm den Wein segnen, seinen Wein sollten frömmere Leute als Keller trinken. Außerdem hat Lowe angekündigt, daß er Keller nachstellen und ihm Ursache geben wollte, sich an ihm, Lowe, zu vergreifen, damit er dabei um das Seine käme. Keller bittet, ihn vor Lowe zu schützen.
Darauf weisen die Räte den Schultheißen zu Marköbel an, die Klage vor das Rügegericht zu bringen und den Parteien Frieden zu gebieten.
Ausfertigung
Ausf. Papier, Präs. u. Dorsalvermerk vom 13. Mai 1580.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 30154
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bitte des Jost Keller zu Marköbel um Schutz vor dem dortigen Juden Lowe“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6539_bitte-des-jost-keller-zu-markoebel-um-schutz-vor-dem-dortigen-juden-lowe> (aufgerufen am 26.11.2025)
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