Das Judenschutzgeld im Amt Eppstein
Stückangaben
Regest-Typ
Salbucheinträge
Regest
Das Judenschutzgeld im Amt Eppstein steht den Landgrafen von Hessen zu. 1569 zahlen Mans Sohn und die alte Jüdin zu Lorsbach 5 und 2 1/2 fl., Abraham zu Igstadt gibt 5 fl. und die beiden Juden zu Nordenstadt zahlen 10 fl.
1570 wird in Lorsbach nur noch Mans Witwe erwähnt, die 6 fl. zahlt. In Igstadt geben Abraham und Dreuttle je 12 fl.
Weitere Angaben
Bl. 18v, 73v, 75r; vgl. auch StAMarburg, S 294, StAMarburg, S 295
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Das Judenschutzgeld im Amt Eppstein“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6488_das-judenschutzgeld-im-amt-eppstein> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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