Klage des Juden Jacob aus Geismar gegen Caspar Eckardt
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Regest-Typ
Kopialbucheintrag
Regest
Der Jude Jacob aus Geismar klagt vor der Kanzlei Fulda gegen Caspar Eckardt, der ihn beauftragt hat, ihm eine Anzahl Dreier bei der Leipziger Messe zu vertreiben. Jacob hat diesen Auftrag in der Hoffnung auf Gewinn auch angenommen, ist aber, weil die Dreier "fur nicht recht gultig geschetzt" wurden, verhaftet und "am leibe gestraft" worden. Darauf wird Eckardt, dem Jacob inzwischen die Dreier zurückgegeben hat, von den fuldischen Räten verurteilt, Jacob Kosten und Schaden zu erstatten und ihm zu Pfingsten 32 fl., zu Michaelis aber 18 fl. zu bezahlen. Beide Parteien werden vermahnt, künftig ohne Streit und friedlich miteinander auszukommen.
Weitere Angaben
S. 305-307, Nr. 89
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Juden Jacob aus Geismar gegen Caspar Eckardt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6469_klage-des-juden-jacob-aus-geismar-gegen-caspar-eckardt> (aufgerufen am 26.11.2025)
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