Judenzoll zu Treysa und Gemünden an der Wohra
HStAM S Nr. 324
Laufzeit / Datum
1557 -1571 Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Salbucheinträge
Regest
1557 beträgt der Judenzoll zu Treysa 1 Albus. In Gemünden an der Wohra muß ein durchziehender Jude dagegen 1 Albus und drei Würfel geben. Diese Regelung gilt in Gemünden auch 1571 noch. Das dortige Zollzeichen ist mit einem Würfel gekennzeichnet.
Weitere Angaben
vgl. auch S 325, StAMarburg, S 326, StAMarburg, S 591, Bl. 7v, 175v
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Judenzoll zu Treysa und Gemünden an der Wohra“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6393_judenzoll-zu-treysa-und-gemuenden-an-der-wohra> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6393