Judenzoll zu Treysa und Gemünden an der Wohra

HStAM S Nr. 324  
Laufzeit / Datum
1557 -1571
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Salbucheinträge

Regest

1557 beträgt der Judenzoll zu Treysa 1 Albus. In Gemünden an der Wohra muß ein durchziehender Jude dagegen 1 Albus und drei Würfel geben. Diese Regelung gilt in Gemünden auch 1571 noch. Das dortige Zollzeichen ist mit einem Würfel gekennzeichnet.

Weitere Angaben

vgl. auch S 325, StAMarburg, S 326, StAMarburg, S 591, Bl. 7v, 175v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Judenzoll zu Treysa und Gemünden an der Wohra“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6393_judenzoll-zu-treysa-und-gemuenden-an-der-wohra> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6393