Verhandlungen über die Juden bei den Baurechnungstagen zu Münzenberg

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 5864  
Laufzeit / Datum
1539 Mai 5 - 1549 Oktober 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 5. Mai 1539 klagen die Juden zu Münzenberg beim Baurechnungstag, daß Bürger und Schüler "sich ongepurlich gegen ine halten" und ihnen Fenster und Läden zerschmeißen.
Heigel berichtet, daß Graf Friedrich Magnus von Solms ihn mit 20 fl. gebüßt hat, weil seine Frau vor sieben Jahren einem Fremden 11 Turnosen auf Garn geliehen hat, das etliche von Griedel später als ihr Eigentum zurückgefordert und auch unentgeltlich bekommen haben. 1#Vgl. Nr. 1248, 1288.
Hans Schneider aus Rockenberg bittet, daß das "etzlicher schmewort halben gegen die Jüdin Oglin (Oegel) ergangene Urteil ins Gerichtsbuch eingetragen wird. Der Bitte wird stattgegeben und dabei vermerkt, daß Oglin zur "hochsten bus gewisen worden ist".
Am 18. Mai wird auf Bitten der Juden mit dem Schulmeister geredet, daß er die Schüler anhält, die Juden nicht zu belästigen. Am gleichen Tag zeigt Heigel an, daß jetzt Graf Ludwig von Königstein 40 fl. von ihm verlangt, weil er dem Grafen von Solms die Buße von 20 fl. bezahlt hat.
Am 30. Juli 1539 klagt Salomon vor den Baumeistern, daß ihm sein Nachbar Adam Litz "grosen uberlast thue, bitt vor gewalt". Darauf wird beschlossen, Litz anzuweisen, etwaige Forderungen einzuklagen und Salomonin Frieden zu lassen.
Die Juden beschweren sich ferner, daß ihnen in ihrem Bad "viel uberlasts" geschieht, obwohl sie der Herrschaft dafür jährlich 9 Schilling geben müssen, "bitt fur mutwillen". Sie zeigen auch an, daß das Bad dringend repariert werden muß, und wollen ihre Zahlungen einstellen, wenn nichts geschieht. Darauf wird der Zentgraf angewiesen, den Bürgern zu verkünden, daß sie den Juden das Bad "nit veronreinen" sollen und daß jeder, der dabei betroffen wird, "sein obenteuer druber besteen" soll.
Am 3. Dezember fordern die hanauischen Vertreter beim Baurechnungstag, daß Solms-Braunfels hinsichtlich der von Heigel (Heyhum) geforderten Buße "die gepot eroffnin" und Königstein seine Forderungen "in ruhe stehen lassen" soll.
Beim Baurechnungstag am 11. Juli 1540 berichtet der hanauische Keller zu Münzenberg, daß Graf Friedrich Magnus von Solms kürzlich mit sechs Pferden in Münzenberg gewesen ist und den Juden 6 fl. abverlangt hat. Da die königsteinschen und andere solmsische Herren ähnliche Forderungen stellen, haben die Juden erklärt, sich bei solchen Belastungen nicht am Ort halten zu können. Darauf vertrösten die hanauischen Räte den Keller auf die Rückkehr des Oberamtmanns.
Am 17. Dezember klagt die Stadt Münzenberg vor den Baumeistern, daß die Juden, indem sie Waren, Tuch und anderes zum Kauf anbieten, "sundere kauffmanschafft treiben" und andere in ihrem Handel behindern. Es wird beschlossen, den Juden zu untersagen, eigene Güter an Häusern oder Sonstigem an sich zu bringen.
21. Mai 1542 wird der zum Baurechnungstag nach Münzenberg entsandte hanauische Rat angewiesen, den Juden mitzuteilen, daß jeder von ihnen, arm oder reich, anläßlich der Türkensteuererhebung 1 fl. Kopfsteuer und von je 100 fl. 1 fl. Vermögenssteuer zahlen soll, wobei die Reichen die Armen zu unterstützen haben. Am folgenden Tag protestieren die hanauischen Vertreter in Münzenberg dagegen, daß die Türkensteuer der Juden in die allgemeine Schatzung einbezogen werden soll, worauf die Mitherren erwidern lassen, daß laut Mandat jeder dort zu besteuern ist, wo er gesessen ist, und daß die hanauischen Privilegien keine Ausnahme rechtfertigen.
Am gleichen Tag zeigen die Juden an, daß der hanauische Keller von jedem auswärtigen Juden 4 Denar Zoll verlangt. Sie werden angewiesen, sich deswegen in zwei Tagen in Hanau Bescheid zu holen und mit Zahlung der Türkensteuer vorerst abzuwarten.
Am 14. Oktober 1544 wird die Stadt erneut beim Baurechnungstag vorstellig und verlangt, daß den Juden ihr Handel mit Gewürzen, Barchent, Tuch, Leinwand, Seide, Fleisch, Licht und anderem untersagt wird und sie die Waren nicht weiter von Haus zu Haus anbieten sollen, um sie so den Bürgern aufzudrängen und nachher Zinsen davon zu verlangen. Die hanauischen Räte, denen die Bitte der Augsburger Reichsordnung von 1530 zu entsprechen scheint, wollen sie in Hanau vortragen. Am 3. November berichtet der hanauische Keller, daß die solmsischen und königsteinschen Beamten den Münzenberger Juden den Kaufmannshandel untersagen wollen. Er bittet, zum nächsten Baumeistertag am 16. November einen hanauischen Vertreter zu entsenden, da er beim letzten Tag von den Dienern der Mitherren der Juden wegen mit "geschwinden onlittlichen worten" angelassen worden ist.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Verhandlungen über die Juden bei den Baurechnungstagen zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6361_verhandlungen-ueber-die-juden-bei-den-baurechnungstagen-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 26.11.2025)

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