Vereinbarung zwischen Keller, Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Homburg v. d. H. und dem Juden Leser
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift 1568 [März 27]
Regest
Keller, Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Homburg v. d. H. bekunden, daß sie mit dem Juden Leser zu Homburg vereinbart haben, ihm das Pfandgut zu versetzen, wenn die dazu befugten Beamten sowie Bäcker, Metzger oder Weinschenken einen Bürger pfänden. Leser soll die Sachen drei Monate aufbewahren und das von ihm dafür gegebene Geld mit 1 Binger Heller pro Woche und Gulden verzinsen. Werden die Pfänder in dieser Zeit nicht ausgelöst, kann Leser sie nach Belieben behalten oder verkaufen. Dagegen soll Leser Dinge, die ihm von den Bürgern oder von Auswärtigen um Geld versetzt werden, über Jahr und Tag zur Auslösung bereithalten und erst danach frei darüber verfügen.
Archivangaben
Altsignatur
4 a Personalia 26 Nr. 61
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vereinbarung zwischen Keller, Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Homburg v. d. H. und dem Juden Leser“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6339_vereinbarung-zwischen-keller-schultheiss-buergermeister-und-rat-zu-homburg-v-d-h-und-dem-juden-leser> (aufgerufen am 25.11.2025)
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