Irrungen wegen der Juden zu Assenheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28528  
Laufzeit / Datum
1528 [September] - Oktober 10
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

[Im Herbst 1528] 1#Der geschilderte Tatbestand ist in einem undatierten Kanzleivermerk festgehalten. hat ein [Assenheimer Jude] beim Förster zu Wickstadt Brennholz gekauft und ist angewiesen worden, es entweder mittags zur Essenszeit oder abends abzuholen, damit die Bauern nicht murren. Ein von dem Juden Beauftragter hat das Holz dann auch so aus dem vom Förster offengelassenen Schlag geholt, wobei weder er noch der Jude wußten, daß der Förster das von ihm als das ihm zustehende Brennholz bezeichnete Holz gestohlen hatte. Zwar kann der Jude, da beim Kauf keine Zeugen zugegen waren, den Förster, der den Handel jetzt abstreitet, nicht der Lüge überführen, doch lassen die verschiedenen Boten, die der Förster dem Juden geschickt hat, als die Sach ruchbar wurde, und seine Bitte, seinen Namen nicht zu nennen, Rückschlüsse zu, desgleichen sein Anerbieten, dem Juden, wenn er eine Buße zahlen muß, dieselbe zu erstatten.
Am 19. September 1528 überschickt Graf Philipp von Hanau Graf Reinhard von Solms eine Supplik der Assenheimer Juden, die sich beschweren, weil sie Graf Reinhard bei seinem Durchritt am 12. September 1 fl. geben mußten und dies auch bei allen künftigen Durchritten tun sollen. Zudem haben die solmsischen Diener den kürzlich von Graf Philipp aufgenommenen Juden gedroht, "durch ire huße zu lauffen". Graf Philipp protestiert gegen dieses Vorgehen und fordert zugleich, den bußfällig gewordenen Assenheimer Juden bis zur Klärung der Sachlage unbeschwert zu lassen.
Graf Reinhard antwortet am folgenden Tag, daß er Graf Philipp mündlich von den Verfehlungen des Juden unterrichten wird. Er lehnt eine Minderung der verhängten Buße ab, weil der Bestrafte selbst nicht darum gebeten, sondern "allezeit uff seinem stoltz bestanden" hat. Graf Reinhard betont, daß er und sein Vater jederzeit bereit sind, Graf Philipp gefällig zu sein, wenn es denn "statlicher und fruchtbarlicher dan an einem jüden gescheen kann".
Am 2. Oktober beschwert sich Graf Philipp bei Graf Reinhard darüber, daß er die Angelegenheit mit dem Juden, die doch Zeit hätte, nicht bis zur abschließenden Klärung beruhen lassen will und unter Androhung der Pfändung auf den 100 fl. Buße besteht. Als Schutzherr des Juden verlangt er ein ordentliches Gerichtsverfahren und erklärt, daß er jedes andere Vorgehen als Verletzung seiner Rechte und Privilegien betrachten wird.
Am 10. Oktober bittet Graf Philipp in dieser Sache um einen Aufschub von vierzehn Tagen, bis der über alles unterrichtete Windecker Amtmann zurück ist.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Irrungen wegen der Juden zu Assenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6333_irrungen-wegen-der-juden-zu-assenheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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