König Maximilian hebt die Verpfändung der Gelnhäuser Juden und die Schutzrechte der Stadt Gelnhausen auf

HStAM 330 Gelnhausen Nr. 49  
Laufzeit / Datum
1498 August 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

König Maximilian teilt der Stadt Gelnhausen mit, daß die Juden des Reiches, von denen er zur Unterhaltung des Krieges gegen die Schweizer Geld gefordert hat, auf seine Ladung am 25. Juli in Dinkelsbühl erschienen sind und die veranschlagte Summe bewilligt haben. Die zu Gelnhausen lebenden Juden sind jedoch dem Tag mit der Begründung ferngeblieben, daß sie der Stadt verpfändet und von Abgaben an das Reich befreit sind, und haben ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben der Stadt übergeben lassen. Da aber die Not des Reiches groß ist und die Pfandbriefe und Freiheiten der Stadt nichts über den gemachten Anschlag aussagen, hebt Maximilian die Verpfändung und die Schutzrechte der Stadt "dizmals oberzelter ursach und grossen notturfft halben" auf und befiehlt ihr, dafür zu sorgen, daß ihre Juden den ihnen zu Dinkelsbühl auferlegten Anteil an der Schatzung zahlen.

Ausfertigung

Papier, aufgedrücktes Verschlusssiegel abgefallen

Ausstellungsort

Freiburg

Weitere Angaben

Nr. 4

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„König Maximilian hebt die Verpfändung der Gelnhäuser Juden und die Schutzrechte der Stadt Gelnhausen auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6298_koenig-maximilian-hebt-die-verpfaendung-der-gelnhaeuser-juden-und-die-schutzrechte-der-stadt-gelnhausen-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)

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