Aufnahme von Juden zu Hersfeld

HStAM K Nr. 250  
Laufzeit / Datum
1477 Mai 1 - Juli 25
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Kopialbucheinträge

Regest

Am 1. Mai 1477 bekundet Abt Ludwig von Hersfeld, daß er den Juden Vifuß mit Frau und Gesinde auf vier Jahre in Hersfeld aufgenommen hat. Die jährliche Bede von 8 fl. soll er in Raten von 4 fl. zu Michaelis und Walpurgis je zur Hälfte dem Abt und der Stadt zahlen. Außerdem hat er die üblichen Martins- und Neujahrsabgaben zu entrichten. Leiht er bei Bedarf dem Abt oder den Seinen auf Pfänder, kann er pro Woche und Gulden 2 Pfennig Zinsen berechnen. Nimmt er unwissentlich gestohlene Pfänder an, kann er bei der Rückgabe die Erstattung des Kaufpreises fordern. Nach Ablauf der Schutzzeit soll Vifuß noch für ein halbes Jahr hersfeldisches Geleit genießen.
Zu den gleichen Bedingungen wird am 25. Juli1#Von Handtke irrtümlich mit 1472 datiert. Josep nebst Frau und Gesinde aufgenommen, doch beträgt seine Bede nur 3 fl. und ist in zwei Raten zu Weihnachten und Jacobi zu zahlen.

Weitere Angaben

Bl. 3v; vgl. Handtke, Hersfelder Juden

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme von Juden zu Hersfeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6274_aufnahme-von-juden-zu-hersfeld> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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