Aufnahme von Juden zu Hersfeld
Stückangaben
Regest-Typ
Kopialbucheinträge
Regest
Am 1. Mai 1477 bekundet Abt Ludwig von Hersfeld, daß er den Juden Vifuß mit Frau und Gesinde auf vier Jahre in Hersfeld aufgenommen hat. Die jährliche Bede von 8 fl. soll er in Raten von 4 fl. zu Michaelis und Walpurgis je zur Hälfte dem Abt und der Stadt zahlen. Außerdem hat er die üblichen Martins- und Neujahrsabgaben zu entrichten. Leiht er bei Bedarf dem Abt oder den Seinen auf Pfänder, kann er pro Woche und Gulden 2 Pfennig Zinsen berechnen. Nimmt er unwissentlich gestohlene Pfänder an, kann er bei der Rückgabe die Erstattung des Kaufpreises fordern. Nach Ablauf der Schutzzeit soll Vifuß noch für ein halbes Jahr hersfeldisches Geleit genießen.
Zu den gleichen Bedingungen wird am 25. Juli
Weitere Angaben
Bl. 3v; vgl. Handtke, Hersfelder Juden
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Quellen und Materialien
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme von Juden zu Hersfeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6274_aufnahme-von-juden-zu-hersfeld> (aufgerufen am 25.11.2025)
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