Die Ganerben von Buchenau räumen den Kloster Johannesberg das Recht ein, im Schadensfall ihren gesamten Besitz an Juden oder Christen zu verkaufen
Stückangaben
Regest-Typ
Kopialbucheintrag
Regest
Bei einem Güterverkauf an das Kloster Johannesberg leisten die Ganerben von Buchenau Währschaft, indem sie dem Kloster im Schadensfall den Zugriff auf ihren gesamten Besitz und die Möglichkeit, ihn an Juden oder Christen zu verkaufen, einräumen.
Weitere Angaben
Bl. 4r
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Die Ganerben von Buchenau räumen den Kloster Johannesberg das Recht ein, im Schadensfall ihren gesamten Besitz an Juden oder Christen zu verkaufen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6257_die-ganerben-von-buchenau-raeumen-den-kloster-johannesberg-das-recht-ein-im-schadensfall-ihren-gesamten-besitz-an-juden-oder-christen-zu-verkaufen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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