Die Ganerben von Buchenau räumen den Kloster Johannesberg das Recht ein, im Schadensfall ihren gesamten Besitz an Juden oder Christen zu verkaufen

HStAM K Nr. 267  
Laufzeit / Datum
1436 Oktober 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Kopialbucheintrag

Regest

Bei einem Güterverkauf an das Kloster Johannesberg leisten die Ganerben von Buchenau Währschaft, indem sie dem Kloster im Schadensfall den Zugriff auf ihren gesamten Besitz und die Möglichkeit, ihn an Juden oder Christen zu verkaufen, einräumen.

Weitere Angaben

Bl. 4r

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die Ganerben von Buchenau räumen den Kloster Johannesberg das Recht ein, im Schadensfall ihren gesamten Besitz an Juden oder Christen zu verkaufen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6257_die-ganerben-von-buchenau-raeumen-den-kloster-johannesberg-das-recht-ein-im-schadensfall-ihren-gesamten-besitz-an-juden-oder-christen-zu-verkaufen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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