Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Jakob aus Mosbach wegen eines Hauses zu Windecken
Stückangaben
Regest
In der Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Jacob aus Mosbach entscheiden die Schlichter, daß wegen des Hauses zu Windecken die dortigen Gerichtsschöffen vernommen werden sollen, die dabei waren, als Jacob das Haus, wie er sagt, zusammen mit seinem Schwager mit "recht gewonnen und erhalet" hat. Können sie das unter Eid bestätigen und bezeugen, daß das Haus Jacob oder seinem Schwager "mit recht nit wiederumb angewonnen were", soll Jacob das Haus oder so viel Geld, wie ihm ein Verkauf desselben erbracht hätte, übergeben werden. Kann der Priester, auf den sich Jacob berufen hat, außerdem bestätigen, daß die 4 fl. für die "meende" noch "nit erloset sin”, soll Jacob auch dieses Geld erhalten.
Was weitere 4 fl. angeht, für die der Amtmann Jacob ein Rind zum Pfand gestellt hat und derentwegen ein "armer" nach Höchst geladen worden ist, so soll Jacob zu seinem Geld verholfen werden, sofern das Gericht zu Höchst den Schuldner nicht freispricht und Jacob sich verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen.
Ausfertigung
Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Jakob aus Mosbach wegen eines Hauses zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6251_irrung-zwischen-graf-reinhard-von-hanau-und-dem-juden-jakob-aus-mosbach-wegen-eines-hauses-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6251