Zollvergehen der Juden zu Felda
Stückangaben
Regest
Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg teilt denen zu Felda mit, daß die dort lebenden Juden den Zoll zu Ober- und Niederohmen umgangen haben und deshalb bei der Rechnungslegung zu Ulrichstein mit einer Buße von 20 fl. belegt worden sind. Die einem der Juden auf sein Bitten eingeräumte Zahlungsfrist von acht Tagen ist längst verstrichen, und ein vom Kammerregistrator am 9. Oktober des vergangenen Jahres an die von Felda gerichtetes Schreiben mit der Bitte, die Juden zur Zahlung zu veranlassen, ist ohne Antwort geblieben. Landgraf Ludwig verlangt, daß die Buße unverzüglich gezahlt wird.
Ausfertigung
Konzept o.D
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zollvergehen der Juden zu Felda“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6237_zollvergehen-der-juden-zu-felda> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6237