Rückzahlung der Schulden von Untertanen zu Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim und Preungesheim bei ausländischen Juden
Stückangaben
Regest
[Der Amtmann] zu Nidda berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß Untertanen zu Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim und Preungesheim vor etlichen Jahren Geld bei ausländischen Juden geliehen haben. Die durch amtliche Schuldverschreibungen belegten Forderungen sind durch die Zinsen zu beachtlichen Summen angewachsen, die jetzt bezahlt werden sollen. Der Amtmann bittet um Weisung, wie er sich verhalten soll. Er ist der Meinung, daß es nicht schaden kann, wenn Juden, die den Verordnungen zuwider Geld verliehen und davon auch keine [Türken-] Steuern gezahlt haben, "ein wenig zum exempel und abschrecken gezwackt würden". Andererseits hat er sich bereits dafür eingesetzt, daß die Schuldner sich der Schulden entledigen, und einige haben schon das Geld hinterlegt.
Ausfertigung
Papier m. aufgedr. Verschlußsiegel, Präs. Hanau, den 11. August 1600
Ausstellungsort
Nidda
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Rückzahlung der Schulden von Untertanen zu Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim und Preungesheim bei ausländischen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6217_rueckzahlung-der-schulden-von-untertanen-zu-berkersheim-eckenheim-eschersheim-ginnheim-und-preungesheim-bei-auslaendischen-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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