Abrechnung des Windecker Juden Salomon mit seinen Schuldnern

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28025  
Laufzeit / Datum
1599 August 23/September 2 - November 27/Dezember 7
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Am 23. August 1599 bekennt Endres Seip vor dem Keller zu Windecken, daß er dem Windecker Juden Salomon 7 fl. 6 Batzen Hauptschuld und 1 fl. 9 Batzen Zinsen schuldet, und wird angewiesen, zu Weihnachten 1599 und 1600 je die Hälfte der insgesamt 9 fl. zu bezahlen.
In gleicher Weise soll Melchior Nicolai Salomon 5 fl. zurückzahlen und sich mit ihm wegen der Zinsen gesondert vergleichen.
Hans Brot zu Ostheim soll Salomon Zinsen von 1 fl. 16 Schilling bezahlen und die Hauptschuld von 11 fl. in zwei Raten von 4 und einer von 3 fl. in den folgenden drei Jahren zu Weihnachten abtragen.
Thiel Rauch hat sich wegen der Zinsen bereits mit Salomon verglichen und wird die Hauptschuld von 14 fl. in drei Jahresraten von je 4 fl. 16 Schilling jeweils zu Weihnachten bezahlen.
Hans Unger ist 8 fl. schuldig und will in Jahresfrist sowie zu Bartholomäi 1601 je 4 fl. geben und sich mit Salomon wegen der Zinsen vergleichen.
Hans Weitz zu Ostheim schuldet 6 fl. Hauptschuld und Zinsen, wobei Salomon ihm 1/2 fl. Nachlaß gewährt hat. Er wird in drei Jahresraten jeweils zu Weihnachten 2 fl. bezahlen.
Cunz Joist schuldet 3 fl. 9 Schilling und 19 Schilling Zinsen, macht zusammen 4 fl. 4 Schilling, die er je zur Hälfte in einem Jahr und zu Bartholomäi 1601 bezahlen soll, wobei weitere Zinsen angerechnet werden, jedoch nicht für die in der Summe enthaltenen 19 Schilling.
Jacob Lapp soll die 2 fl. 9 Schilling, die sein verstorbener Vater von dem Juden Koscher zu Hainchen übernommen hat, zinslos zu Weihnachten zurückgeben.
Velten Becker zu Ostheim ist 6 1/2 fl. Hauptgeld und 1 fl. 18 Schilling für Zinsen und Branntwein schuldig, macht zusammen 8 fl. 6 Schilling, die jeweils zu Weihnachten in Raten von 2 und 3 sowie 3 fl. 6 Schilling bezahlt werden sollen.
Jacob Hoch zu Windecken ist ohne nähere Angaben als Schuldner genannt.
Georg Dein ist 12 fl. Hauptgeld und 3 fl. 14 Schilling 3 Pfennig Zinsen schuldig. Er soll die Zinsen bis Martini bezahlen und die Hauptschuld mit Raten von 4 fl. jeweils zu Petri und Bartholomäi 1600 sowie zu Bartholomäi 1601 begleichen.
Facius Erben soll die aufgelaufenen Zinsen von 9 Schilling gleichfalls bis Martini bezahlen und die Hauptschuld von 2 fl. 18 Schilling je zur Hälfte zu Martini 1600 und 1601 begleichen.
Johann Scheffer hat Salomons Vater Koscher 1/2 Morgen Weingarten für 21 fl. abgekauft und ist ihm dabei 12 Schilling schuldig geblieben, die er erst nach Erhalt einer Quittung und erfolgter Währschaftsleistung bezahlen will. Salomon verspricht ihm die Quittung auszustellen.
Melchior Viedeler soll die Zinsen von 1 fl. bis Weihnachten bezahlen und die Schuld von 3 fl. 7 Schilling mit zwei Raten von 2 fl. und 1 fl. 7 Schilling zu Weihnachten 1600 und 1601 begleichen.
Melchior Holaw vergleicht sich mit Salomon wegen der Zinsen und soll die Hauptschuld von 5 fl. in drei Raten von je 11/2 fl. zu Martini 1599 und 1600 und 2 fl. nebst den neuen Zinsen zu Martini 1601 abtragen.
Der Schreiner Johann Becker, der am 27. November vor dem Keller erscheint, hat bereits 1594 mit Salomon abgerechnet und ist dabei 10 fl. 14 Schilling 6 Denar schuldig geblieben, die vom 31. Juli 1594 bis zum 31. Juli 1599 mit 5 fl. 6 Schilling 6 Denar zu verzinsen sind. Als Abtrag sind auf diese Zinsen 13 Viertel Wein anzurechnen, die Salomon in Beckers Auftrag aus Assenheim erhalten hat, sowie 1 fl. Arbeitslohn, den Salomons Vater Becker schuldig geblieben ist.
Dagegen schuldet Becker Salomon 4 fl. 2 Schilling 2 Denar für Waren, die er seit sieben oder acht Jahren mit seiner Arbeit hätte bezahlen sollen, ohne jedoch bislang etwas getan zu haben. Es wird vereinbart, daß die Hauptschuld von 10 fl. 14 Schilling 6 Denar je zur Hälfte zu Martini 1600 und 1601 bezahlt werden soll, wobei die Zinsen anzurechnen sind. Wegen der alten Zinsen sollen sich die Parteien miteinander vergleichen und berechnen. Was die Warenschuld angeht, so soll Becker die versprochene Arbeit innerhalb eines Vierteljahres liefern oder Salomon, solange das Geld nicht bezahlt ist, Zinsen geben, "darfur er sich zu hutten".
Ebenfalls am 27. November bekennt der Schlosser Philipp Pfeiff, daß er Salomon 8 fl. Hauptgeld und 2 fl. 8 Schilling Zinsen schuldet. Außerdem hat er ihm noch 1 1/2 fl. für ein Pirschrohr zu zahlen. Er will zu Pfingsten 1600 die Hälfte der Gesamtschuld nebst Zinsen, die andere Hälfte aber zu Pfingsten 1601 bezahlen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Abrechnung des Windecker Juden Salomon mit seinen Schuldnern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6171_abrechnung-des-windecker-juden-salomon-mit-seinen-schuldnern> (aufgerufen am 26.11.2025)

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