Befehl an den Schultheißen zu Bergen zur Überwachung des Geleits bei umherziehenden Juden im Amt Bornheimer Berg insbesondere während der Erntezeit und der Weinlese
Stückangaben
Regest
Räte und Befehlhaber zu Hanau, die erfahren haben, daß sich zur Herbst- und Erntezeit, aber auch sonst, fremde, vor allem aber Frankfurter Juden ohne Geleit oder unter Mißbrauch desselben im Amt Bornheimer Berg aufhalten und die Untertanen mit Schulden und unchristlichen Zinsforderungen beschweren, befehlen dem Schultheißen zu Bergen, mit Hilfe der Zentgrafen dafür zu sorgen, daß künftig keine unvergleiteten Juden im Amt umherziehen. Wer ohne Geleit angetroffen wird, soll bestraft werden, und bei denen, die einen Geleitsbrief besitzen, ist darauf zu achten, daß sie sich nur an den in diesem Brief genannten Orten aufhalten.
Ausfertigung
m. aufgedr. Rücksiegel
Ausstellungsort
Hanau
Weitere Angaben
vgl. auch Konzept StAMarburg, 81 Hanauer Regierung B 1/93/3, Bl. 27, Exemplum ebd.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Befehl an den Schultheißen zu Bergen zur Überwachung des Geleits bei umherziehenden Juden im Amt Bornheimer Berg insbesondere während der Erntezeit und der Weinlese“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6118_befehl-an-den-schultheissen-zu-bergen-zur-ueberwachung-des-geleits-bei-umherziehenden-juden-im-amt-bornheimer-berg-insbesondere-waehrend-der-erntezeit-und-der-weinlese> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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