Irrung zwischen Hermann Koch aus Allendorf an der Werra und dem Juden Mosche aus Katlenburg
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Am 7. Juni 1596 klagt der Weißgerber Hermann Koch aus Allendorf an der Werra vor der Kanzlei Kassel, daß er beim Einkauf von Fellen von dem damals zu Wolfhagen lebenden Juden Mosche betrogen worden ist. Weil Mosche die Felle heimlich "außgeschoßen undt vorwandelt" hatte, wollte Koch ihm den Kaufpreis von 70 Talern verweigern, ist aber auf Mosches Betreiben von Bürgermeister und Schultheiß zu Allendorf gepfändet worden. Mosche hat sein Geld erhalten, mußte aber einen Bürgen stelle, der Koch schadlos halten sollte, wenn sich der von ihm behauptete Betrug nachweisen ließe. Diese Bürgschaft hat Hans Kramer übernommen, womit Koch durchaus einverstanden war, da Kramer "woll geseßen" ist und des öfteren mit den Juden handelt. Jetzt aber weigert sich Kramer, Koch, der den Betrug inzwischen beweisen kann, die 70 Taler zu erstatten. Mosche selbst ist nicht zu belangen, da er unter fremder Jurisdiktion lebt.
Am 7. Juli berichten Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Allendorf nach Kassel, daß Koch vor etwa drei Jahren Kalbfelle bei Mosche gekauft und Hans Umpfenbach als Bürgen gestellt hat. Umpfenbach, der Koch als nachlässigen Zahler kannte, hat, als der Fälligkeitstermin heranrückte, eine Freundin, die Koch 40 Taler schuldig war, veranlaßt, diese Summe auf dem Rathaus zu hinterlegen. Dort hat Mosche sich das Geld abgeholt und sich den Rest von Umpfenbach auszahlen lassen, wobei er alle Betrugsbeschuldigungen von Koch zurückgewiesen und Hans Kramer als Bürgen über 100 Taler benannt hat für den Fall, daß Koch seine Behauptungen binnen zwei Monaten belegen kann.
Dieser hat die Sache indessen auf sich beruhen lassen, bis er auf dem Kasseler Wochenmarkt einigen unter denen von Dalwigk lebenden Juden begegnet ist und deren Vernehmung verlangt hat. Obwohl die Bürgschaftsfrist bereits verstrichen war, ist Koch auf seinen Wunsch ein Interzessionsschreiben an die von Dalwigk ausgestellt worden. Der jetzt in Catlenburg (Kattelburgk) lebende Mosche hat bei einem kürzlichen Aufenthalt in Allendorf jedoch bereits verlauten lassen, daß er die von Dalwigkschen Juden nicht als Zeugen anerkennt, weil er mit ihnen in Feindschaft lebt.
Da ein Versuch, die Parteien gütlich zu vergleichen, scheitert, werden sie aufgrund des Allendorfer Berichts noch am gleichen Tage auf den Rechtsweg verwiesen, und Mosche verspricht, sich auf eine entsprechende Vorladung hin in Kassel einzustellen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Irrung zwischen Hermann Koch aus Allendorf an der Werra und dem Juden Mosche aus Katlenburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6014_irrung-zwischen-hermann-koch-aus-allendorf-an-der-werra-und-dem-juden-mosche-aus-katlenburg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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