Irrung zwischen dem Juden Salmon zu Kirchhain und Wendel Rorich

HStAM 330 Kirchhain Nr. Rechnung 35  
Laufzeit / Datum
1596 Mai 29/Juni 8 - Juni 11/21
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Am 29. Mai 1596 wird beim Kirchhainer Rügegericht angezeigt, daß der Jude Salmon aus Kirchhain beim Mahlen in der Stadtmühle sein Messer vermißt und das Messer von Wendel Rorich, den er des Diebstahls beschuldigte, an sich genommen hat. Rorich hat daraufhin Salmons Messer gesucht und es unter dessen eigenen Sachen gefunden. Außerdem hat sich Salmon wegen eines vermißten Lichtstumpfs geweigert, dem Müller den "molter" zu geben, hat aber dem Bürgermeister "den molter gelien an geldt" und den Lichtstumpf wiederbekommen.
Darauf wird Salmon wegen der Diebstahlsbeschuldigung und der Wegnahme von Rorichs Messer mit je 10 Albus und wegen Verweigerung des Malters mit 20 Albus gebüßt.
Von diesem Urteil fertigt das Stadtgericht auf Salmons Bitten und Kosten am 11. Juni eine Abschrift an. Da Salmon von der hohen Obrigkeit aus Kirchhain abgerufen wurde, hat er seinem Schwiegersohn die Prozeßvertretung übertragen, was vom Stadtgericht trotz Rorichs Protest mit der Auflage akzeptiert wird, daß der Schwiegersohn bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung eine hinreichende Vollmacht vorlegen kann.
Rorich wird bei diesem Gerichtstermin wegen Gotteslästerung gebüßt und muß 10 Albus Strafe zahlen, weil er Salmon mit dem blanken Messer angegriffen hat.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Irrung zwischen dem Juden Salmon zu Kirchhain und Wendel Rorich“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6012_irrung-zwischen-dem-juden-salmon-zu-kirchhain-und-wendel-rorich> (aufgerufen am 25.11.2025)

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